Justitia Die Justitia über dem grossen Sitzungssaal

Hier erfahren Sie, welcher Richter/ welche Richterin für die Wahrnehmung der einzelnen Aufgaben beim hiesigen Amtsgericht zuständig ist.

  • Ordner Geschäftsverteilungsplan der Richter
    Der richterliche Geschäftsverteilungsplan wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den „gesetzlichen Richter“ im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes zu gewährleisten.
  • Ordner Geschäftsverteilungsplan der Rechtspfleger
    Die Geschäftsverteilung der Rechtspfleger/-innen und der sonstigen Gerichtsmitarbeiter/-innen wird durch die Behördenleitung festgelegt. Die Geschäftsstellenverwalter/-innen sind in ersten Linie Ihre direkten Ansprechpartner; die entsprechenden Telefonnummern mit Durchwahlen entnehmen Sie bitte unserem Telefonverzeichnis.