Beratungshilfe durch einen Anwalt
Beratungshilfe_Gericht
Personalausweis

Was ist Beratungs-Hilfe?
Sie haben ein rechtliches Problem.
Damit waren Sie noch nicht im Gericht.
Sie haben wenig Geld.
Sie können einen Rechts-Anwalt nicht bezahlen.
Der Staat kann Ihnen helfen.
Dann bekommen Sie einen Beratungs-Hilfe-Schein.
Sie können ihn beantragen:

  • mit Hilfe eines Rechts-Anwalts oder
  • selbst beim Gericht

Mit dem Schein können Sie zu einem Anwalt gehen.
Er wird dann vom Staat bezahlt.
Der Anwalt kann noch wenig Geld von Ihnen verlangen.
Er kann auch verzichten.

Was bringen Sie mit?
Sie brauchen

  • Ihren Personal-Ausweis
  • Briefe oder andere Papiere über das Problem
  • einen Nachweis, dass Sie wenig Geld haben

zum Beispiel:

  • Konto-Auszug,
  • Sozial-Hilfe-Bescheid.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022